Wie oft übernimmt die Krankenkasse neue Hörgeräte?

Wie oft übernimmt die Krankenkasse neue Hörgeräte?

Kurzfassung:

Ab wann besteht ein Anspruch auf neue Hörgeräte?

Wenn bei Ihnen eine Schwerhörigkeit festgestellt wurde, bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel alle sechs Jahre ein neues Hörgerät.

Möchten Sie bereits vor Ablauf dieser Frist ein neues Gerät, müssen die Kosten normalerweise vollständig selbst übernommen werden.

Damit Sie jederzeit bestens versorgt sind, empfehlen wir bei Hörsysteme Jarchow regelmäßige Kontrolltermine. So können wir Ihre Hörgeräte optimal nachjustieren, damit Sie auch ohne ein neues Gerät wieder klarer hören.

Gern informieren wir Sie in unserem Fachgeschäft in Scheeßel, wann genau Ihre sechs Jahre abgelaufen sind und ob ein Anspruch auf ein neues Hörgerät besteht.

In welchen Fällen eine Neuversorgung möglich ist

Manchmal stellt sich die Frage, wann neue Hörgeräte sinnvoll sind. In bestimmten Situationen haben Sie einen Anspruch auf eine Neuversorgung. 

Dazu gehören:

Wie läuft eine Wiederversorgung mit Hörgeräten ab?

Hörgeräte kaufen in der Nähe von Sittensen. Portrait von Hörakustiker Alexander Jarchow
Wiederversorgung mit Hörgeräten: Test, Beratung, Anpassung, Alltagstest, Kontrolle

Viele Kundinnen und Kunden fragen uns nicht nur, wie oft neue Hörgeräte notwendig sind, sondern auch, wie genau eine Wiederversorgung abläuft. Grundsätzlich orientiert sich dieser Prozess stark an der Erstversorgung mit Hörgeräten.

Am Anfang steht ein ausführlicher Hörtest. Dabei misst Ihr Hörakustiker oder Ihre Hals-Nasen-Ohren-Ärztin Ihr Hörvermögen auf beiden Ohren. So lässt sich zuverlässig feststellen, ob sich Ihr Gehör verändert hat. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine neue ärztliche Verordnung notwendig.

Anschließend besprechen wir gemeinsam Ihre Wünsche und Ansprüche:

  • Welche Funktionen soll Ihr neues Hörgerät haben?
  • Welche Eigenschaften des bisherigen Geräts möchten Sie beibehalten?
  • In welchen Situationen wünschen Sie sich wieder besser hören zu können?

Während dieser Beratung klären wir auch, ob Sie Hörgeräte für beide Ohren benötigen und ob für Sie Im-Ohr-Geräte oder Hinter-dem-Ohr-Geräte besser geeignet sind. Beide Varianten werden von den Krankenkassen gleichermaßen bezuschusst. Zudem erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Eigenanteile für Sie entstehen.

Im nächsten Schritt nehmen wir einen Ohrabdruck und lassen ein individuelles Ohrpassstück anfertigen. Nach der Fertigung wird Ihr Hörgerät von uns präzise eingestellt. Sie haben die Möglichkeit, die neuen Hörgeräte im Alltag zu testen

Ein erneuter Hörtest zeigt schließlich, ob und wie sehr sich Ihr Hören mit den neuen Geräten verbessert hat. Dieser Test dient gleichzeitig der Krankenkasse als Leistungsnachweis.

FAQ

Viele Betroffene fragen sich, wie oft neue Hörgeräte wirklich notwendig sind. Dabei spielen nicht nur technische Gründe eine Rolle, sondern auch die natürliche körperliche Veränderung, die jeder Mensch im Laufe der Jahre erlebt. Schon in sechs Jahren kann sich das Hörvermögen deutlich verschlechtern. Auch das familiäre und berufliche Umfeld verändert sich, wodurch die Anforderungen an gutes Hören steigen können.

Selbst wenn Sie das Gefühl haben, noch gut zu hören, ist eine Überprüfung beim Hörakustiker nach einigen Jahren sehr empfehlenswert. So wird rechtzeitig erkannt, ob eine Anpassung oder ein neues Hörgerät sinnvoll ist.

Kommt es jedoch zu einer deutlichen Hörverschlechterung, ist die Beratung beim Hörgeräteakustiker unerlässlich. Ein neues Hörgerät wird in diesen Fällen auch vor Ablauf der Sechs-Jahres-Frist von der Krankenkasse übernommen.

Im Prinzip haben Versicherte Anspruch auf ein neues Hörgerät bei Verschlechterung der Hörleistung. In seltenen Fällen kann auch eine zusätzliche Neuversorgung bewilligt werden, zum Beispiel wenn durch Krankheit oder besondere Umstände ein dringender Bedarf besteht. Auch Vielreisende können unter Umständen ein Zweitgerät erhalten, wenn eine Versorgung im Ausland schwierig wäre.

Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle Service- und Reparaturkosten, sofern Sie ein aufzahlungsfreies Hörgerät nutzen und kein Eigenverschulden vorliegt.

Der Hörakustiker erhält dafür eine sogenannte Reparaturpauschale. Diese deckt sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für Ihre Hörgeräte ab, und das für die gesamte Dauer von sechs Jahren.

Wenn Sie sich für ein Hörgerät mit Eigenanteil entscheiden, tragen Sie die zusätzlichen Kosten für Reparaturen und Service selbst. Auch hier gilt der Zeitraum von sechs Jahren für die Versorgung.

Während die gesetzliche Krankenversicherung die Grundversorgung mit Hörgeräten bezuschusst, gibt es bestimmte Leistungen, die nicht übernommen werden und die Sie selbst tragen müssen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Komfortfunktionen wie Bluetooth, spezielle Klangprogramme oder besonders unauffällige Designs
  • Hörgeräte-Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Außenreinigung und Reinigungszubehör
  • Zusatzversicherungen für Hörgeräte

Die genauen Leistungen können je nach Krankenkasse variieren. Deshalb empfehlen wir von Hörsysteme Jarchow, sich im Vorfeld immer direkt bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Kostenübernahme zu informieren.

Auch wenn bestimmte Extras nicht abgedeckt sind, beraten wir Sie gerne, welche Ausstattung zu Ihren Bedürfnissen passt und wann es sinnvoll ist, in zusätzliche Funktionen zu investieren. So erhalten Sie die passende Hörlösung, unabhängig davon, wie oft neue Hörgeräte für Sie notwendig werden.

Interesse geweckt?

Nehmen Sie heute noch kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Hörakustikmeister in Scheeßel