HdO Hörgeräte in Scheeßel

Welche Hörgeräte werden von der AOK bezahlt?

Kurzfassung:

Welche Hörgeräte werden von der AOK bezahlt

Wer ein Hörgerät benötigt, möchte wissen, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welcher Betrag selbst zu zahlen ist. Die gute Nachricht: Die AOK übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Hörgeräteversorgung im Rahmen ihrer Versorgungsverträge. Dazu gehören auch die vertraglich vorgesehenen Leistungen für Nachbetreuung und Reparaturen. Für Erwachsene fällt grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung an. Zusätzliche private Kosten entstehen, wenn Sie eine Ausstattung wählen, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht.

Welche Modelle kommen für AOK-Versicherte infrage?

Schwerhörigkeit - Ab wann Hörgerät

Die Frage „Welche Hörgeräte werden von der AOK bezahlt“ lässt sich nicht mit einem einzigen Modellnamen beantworten. Entscheidend ist, welches Hörsystem Ihre individuelle Hörminderung ausreichend ausgleicht. Der AOK-Vertrag für die Erwachsenenversorgung sieht moderne digitale Hörgeräte vor, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Mindestens ein individuell geeignetes Angebot muss ohne private Aufzahlung verfügbar sein. Die gesetzliche Zuzahlung bleibt davon unberührt.

Eine allgemeine Markenliste hilft bei der Auswahl deshalb nur begrenzt. Fragen Sie besser, welche geeigneten Geräte Ihnen im Rahmen Ihrer Versorgung angeboten werden können. Lassen Sie sich außerdem erklären, worin sich diese Modelle unterscheiden und weshalb ein bestimmtes Gerät für Sie infrage kommt.

Für die Qualitätsanforderungen spielt das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Dort werden Hörhilfen und die Anforderungen an ihre Versorgung beschrieben. Ein Eintrag bedeutet allerdings nicht, dass jedes beliebige Modell für jeden Versicherten ohne private Mehrkosten erhältlich ist. Maßgeblich bleibt die konkrete Versorgung.

Was leisten Hörgeräte ohne private Aufzahlung?

Ein Hörgerät ohne private Aufzahlung soll Ihnen einen möglichst weitgehenden Ausgleich Ihrer Hörminderung in alltäglichen Situationen ermöglichen. Dazu gehören Gespräche mit einzelnen Personen ebenso wie das Verstehen bei Umgebungsgeräuschen. Solche Geräte dürfen deshalb nicht allein nach ihrem Preis beurteilt werden.

Die technischen Anforderungen umfassen unter anderem eine anpassbare Verarbeitung verschiedener Tonbereiche sowie Funktionen zur Verringerung störender Geräusche und Rückkopplungen. Als Rückkopplung bezeichnet man das unangenehme Pfeifen, das bei Hörgeräten auftreten kann. Verschiedene Einstellungen ermöglichen es, die Verarbeitung des Schalls auf unterschiedliche Hörsituationen abzustimmen.

Für Ihre Entscheidung ist wichtig, wie Sie mit einem Gerät tatsächlich zurechtkommen. Achten Sie beim Ausprobieren auf verständliche Sprache, angenehmen Klang und eine einfache Bedienung. Notieren Sie konkrete Situationen, in denen Sie zufrieden sind oder noch Schwierigkeiten haben. Solche Rückmeldungen helfen uns, Ihre Erfahrungen bei der weiteren Anpassung zu berücksichtigen.

Wie viel zahlt die AOK für ein Hörgerät?

Hörtest in Schneverdingen

Die Versorgung mit Hörhilfen wird über Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern geregelt. Dabei gibt es unterschiedliche Vertragsgrundlagen und Versorgungsgruppen, beispielsweise für Erwachsene, Kinder und Menschen mit besonders ausgeprägter Schwerhörigkeit. Eine einzelne Eurozahl beschreibt daher nicht zuverlässig, welche Leistung Ihnen persönlich zusteht.

Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung eine nachvollziehbare Kostenübersicht geben. Daraus sollte hervorgehen, welche Leistungen über die Krankenkasse abgerechnet werden und welche Beträge gegebenenfalls bei Ihnen verbleiben. Fragen Sie ausdrücklich nach einer geeigneten Versorgung ohne private Mehrkosten.

Vergleichen Sie Angebote außerdem anhand ihres gesamten Leistungsumfangs. Ein Gerätepreis allein sagt wenig darüber aus, welche Betreuung enthalten ist und welche zusätzlichen Ausgaben durch Ihre persönliche Auswahl entstehen können. So schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung.

Gesetzliche Zuzahlung und private Mehrkosten unterscheiden

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bei Hilfsmitteln zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Bei Hörgeräten sind es üblicherweise zehn Euro je Gerät. Bei zwei Hörgeräten ergeben sich damit normalerweise insgesamt 20 Euro. Private Mehrkosten für eine zusätzlich gewünschte Ausstattung kommen gegebenenfalls hinzu.

Besteht eine gültige Zuzahlungsbefreiung, entfällt die gesetzliche Zuzahlung. Eine solche Befreiung können Versicherte beantragen, wenn ihre anrechenbaren Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreichen. Freiwillig gewählte private Zusatzleistungen werden durch die Befreiung jedoch nicht automatisch übernommen.

Wann können zusätzliche Kosten entstehen?

Vielleicht wünschen Sie sich eine bestimmte Komfortfunktion oder eine besondere Ausstattung. Überschreitet diese das medizinisch notwendige Maß, tragen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst. Auch bei späteren Reparaturen können daraus zusätzliche Kosten entstehen. Darüber muss der Hörakustiker Sie während der Erprobung informieren.

Lassen Sie sich den Nutzen einer kostenpflichtigen Funktion anhand Ihres Alltags erklären.

  • Welche Erleichterung erwarten Sie davon?
  • Können Sie den Unterschied beim Probetragen wahrnehmen?
  • Und ist Ihnen dieser Vorteil den Aufpreis wert?

Entscheiden Sie möglichst erst, nachdem Sie eine geeignete aufzahlungsfreie Alternative kennengelernt haben.

Falls diese Alternative aus Ihrer Sicht nicht ausreichend hilft, beschreiben Sie die Schwierigkeiten möglichst genau. Bitten Sie darum, den Versorgungsbedarf und die Kostenübernahme vor dem Kauf zu klären. Eine unzureichende Versorgung sollten Sie nicht vorschnell als unvermeidbar hinnehmen.

So kommen Sie zu Ihrem Hörgerät

Wenn der Arzt feststellt, dass Sie ein Hörgerät benötigen, stellt er eine Verordnung aus. Mit dieser wenden Sie sich an einen Hörakustiker, der Ihre Versorgung als Vertragspartner übernehmen kann. Dort werden verschiedene Geräte erprobt. Die Abrechnung der Kassenleistung erfolgt direkt mit der AOK.

Bereiten Sie sich auf die Beratung vor, indem Sie Ihre wichtigsten Hörsituationen sammeln. Geht es um Gespräche mit der Familie, Besprechungen am Arbeitsplatz oder das Verstehen beim Einkaufen? Bringen Sie außerdem Ihre Fragen zur Handhabung und zu den Kosten mit.

Nehmen Sie sich für die Erprobung Zeit. Die AOK weist ausdrücklich darauf hin, dass geeignete Hörgeräte ausprobiert werden sollen und dabei auch ein Angebot ohne private Aufzahlung berücksichtigt werden muss.

Wann bezahlt die AOK neue Hörgeräte?

Bei der Erwachsenenversorgung ist grundsätzlich ein Versorgungszeitraum von sechs Jahren vorgesehen. Danach kommt eine Folgeversorgung infrage, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zeitablauf allein bedeutet also nicht automatisch, dass ein beliebiges neues Gerät bezahlt wird. Eine frühere Neuversorgung muss gesondert geprüft und genehmigt werden.

Wenn Sie mit Ihren bisherigen Geräten schlechter zurechtkommen, vereinbaren Sie einen Kontrolltermin. Beschreiben Sie dabei, seit wann und in welchen Situationen Probleme auftreten. So lässt sich klären, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Persönliche Beratung bei Hörsysteme Jarchow

Hörgeräte kaufen in der Nähe von Sittensen. Portrait von Hörakustiker Alexander Jarchow

Welche Hörgeräte die AOK in Ihrem Fall bezahlt, klären Sie am besten anhand Ihres konkreten Hörbedarfs und des passenden Versorgungsangebots. Entscheidend sind verständliche Informationen, eine sorgfältige Auswahl und transparente Kosten.

Wir von Hörsysteme Jarchow nehmen uns in Scheeßel und Schneverdingen Ihrer Fragen an. Gemeinsam besprechen wir, welche Hörlösung zu Ihrem Alltag passt und worauf Sie beim Vergleich achten sollten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und bringen Sie eine vorhandene Verordnung sowie Unterlagen zu Ihren bisherigen Hörgeräten gerne mit.

FAQ

Die AOK übernimmt eine medizinisch notwendige Hörgeräteversorgung im Rahmen ihrer Versorgungsverträge. Ihr Hörakustiker muss Ihnen mindestens ein individuell geeignetes Hörgerät ohne private Aufzahlung anbieten. Die gesetzliche Zuzahlung bleibt bestehen, sofern Sie nicht davon befreit sind.
Hörgeräte sind ohne private Mehrkosten erhältlich. Erwachsene zahlen jedoch normalerweise die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Gerät. Mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung entfällt auch dieser Betrag. Die Befreiung gilt nicht für freiwillig gewählte private Zusatzleistungen.
Ist eine Versorgung beider Ohren medizinisch notwendig, kann die AOK die Versorgung mit zwei Hörgeräten übernehmen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt üblicherweise insgesamt 20 Euro, sofern keine Befreiung vorliegt.
Wenn Sie erstmals ein Hörgerät benötigen, führt Ihr Weg zum HNO-Arzt. Er prüft Ihr Hörvermögen und stellt bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung aus. Anschließend können Sie bei einem Hörakustiker verschiedene geeignete Hörgeräte erproben.
Sie können sich für ein Hörgerät mit zusätzlicher Ausstattung entscheiden. Gehen die gewünschten Funktionen über das medizinisch Notwendige hinaus, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Lassen Sie sich vorab erklären, welche privaten Kosten beim Kauf und bei späteren Reparaturen entstehen können.
Für Erwachsene ist grundsätzlich ein Versorgungszeitraum von sechs Jahren vorgesehen. Danach ist eine erneute Versorgung möglich, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein automatischer Anspruch allein aufgrund des Zeitablaufs besteht nicht. Eine frühere Neuversorgung erfordert eine gesonderte Prüfung und Genehmigung.

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Hörakustikmeister in Scheeßel